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Die LEGO Gruppe hat soeben einen Rechtsstreit mit der Firma Biltema Suomi OY vor dem finnischen Handelsgericht gewonnen. Dabei ging es um den Verkauf von und die Werbung für bezüglich LEGO Nachahmerprodukte unter der Markenbezeichnung Coko. Gemäß Urteil ist es der Firma Biltema verboten, Nachahmerprodukte zu verkaufen oder anzupreisen, die mit LEGO Steinen identisch sind oder mit diesen eine deutliche Ähnlichkeit aufweisen. Außerdem muss Biltema die Kosten für das Verfahren an die LEGO Gruppe zahlen. Ob die LEGO Gruppe Entschädigungsansprüche geltend machen kann, ist von einem anderen Gericht zu entscheiden. Diese Frage ist deshalb noch offen. Laut Urteil ist es nicht zulässig Coko Steine in Finnland zu verkaufen, es sei denn sie würden so verändert, dass eine Verwechslung mit LEGO Steinen ausgeschlossen ist. Das Gericht befand ferner, dass Biltema den Ruf der LEGO Gruppe geschädigt habe, zumal die Produkte von Coko von erheblich geringerer Qualität sind als LEGO Produkte . Der oberste finnische Gerichtshof hat im Rahmen des Verfahrens früher schon in Teilbereichen Recht gesprochen und kam zu der Auffassung, dass auch der Verkauf von Nachahmerprodukten handelsrechtlich gegen die guten Sitten verstößt. Dies war eines der ersten Urteile des Handelsgerichtes, das zur Revisionsverhandlung vor das höchste Gericht kam. Auf diese Weise gelang es jedoch, die langjährige finnische Rechtspraxis zu ändern, bei der bis dato nur die Anpreisung, nicht aber der Verkauf, Verhandlungsgegenstand war. Dazu meint Henrik G. Jacobsen, Jurist der LEGO Gruppe: „Die Entscheidung des finnischen Handelsgerichtes ist ein weiterer wichtiger Schritt in unseren Bemühungen gegen Nachahmerprodukte vorzugehen, mit denen die Verbraucher getäuscht werden. Mit diesem Urteil konnte erreicht werden, dass die Rechtslage in Finnland nun der in den anderen nordischen Ländern entspricht. Es ist der Rechtssicherheit aber nicht dienlich, wenn die Sicherheit der europäischen Verbraucher und der Schutz von Rechtsinhabern in den EU Mitgliedstaaten so unterschiedlich bewertet werden, wie das heute der Fall ist. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Unternehmen einen Prozess in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gewinnen kann - und wenig später einen identischen Prozess in einem Nachbarland verlieren kann.“ Die finnische Entscheidung ist die dritte in einer Serie von vier Prozessen, welche die LEGO Gruppe gegen die Firma Biltema in den nordischen Ländern angestrengt hat. In Schweden konnte die LEGO Gruppe im Oktober letzten Jahres einen ähnlich gelagerten Rechtsstreit für sich entscheiden. In Norwegen wurde im September 2003 ein Prozess gegen Biltema gewonnen und in Dänemark wird in diesem Monat gegen denselben Prozessgegner verhandelt. Im Dezember 2002 gewann die LEGO Gruppe in China einen Rechtsstreit vor dem Gericht „The Beijing High People’s Court“ gegen den chinesischen Hersteller der Coko Produkte. Der Hersteller wurde dazu verurteilt, die Spritzgussformen dem Gericht auszuhändigen, das für die Vernichtung sorgte. Ferner wurde das Unternehmen dazu verurteilt, sich in einer landesweit erscheinenden Tageszeitung zu entschuldigen und der LEGO Gruppe eine Entschädigung für entgangene Gewinne zu zahlen. |