Arcandor AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Essen

Arcandor - 9. Juni 2009
 
  • Karstadt Warenhaus GmbH, Primondo GmbH und Quelle GmbH stellen im Nachgang dazu ebenfalls Antrag auf Gläubigerschutz
  • Alle Geschäftsbetriebe laufen weiter
  • Thomas Cook Group, Spezialversender der Primondo-Gruppe und HSE 24 nicht von Insolvenz betroffen

Die Arcandor AG hat heute beim Amtsgericht Essen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eingereicht. Ziel des Verfahrens ist es, mit einem Insolvenzplan die begonnene Sanierung des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften fortzusetzen und deren Fortbestand zu sichern. Im Nachgang zur Arcandor AG haben auch die Karstadt Warenhaus GmbH, die Primondo GmbH und die Quelle GmbH Gläubigerschutz beantragt. Vom Insolvenzverfahren werden die Thomas Cook Group Plc., die Spezialversender der Primondo-Gruppe sowie der Homeshopping-Sender HSE 24 unberührt bleiben.

Der Insolvenzantrag war erforderlich, nachdem die Anträge der Arcandor AG auf Staatsbürgschaft und auf Rettungsbeihilfe abgelehnt wurden und die vom interministeriellen Ausschuss geforderte Verbesserung des Antrags nicht erreichbar war. Damit bestand keine nachhaltige Finanzierungsperspektive mehr. Angesichts kurzfristig fällig werdender Darlehen in Höhe von 710 Millionen Euro droht zum 12. Juni 2009 die Zahlungsunfähigkeit.

Betroffen sind insgesamt rund 43.000 Mitarbeiter des Arcandor-Konzerns in Deutschland. Die Gehälter der Beschäftigten sind für die Monate Juni, Juli und August gesichert. Sie werden durch die Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgeld gezahlt.

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird der Geschäftsbetrieb der operativen Gesellschaften in vollem Umfang aufrecht erhalten. Forderungen von Lieferanten für neue Warenlieferungen ab dem heutigen Tage werden im Rahmen der vereinbarten Zahlungskonditionen bedient. Sämtliche Kundenbestellungen im Versandhandel werden weiter ausgeführt. Die bestehenden Kundengarantien sind gültig und werden erfüllt. Auch das Rückgaberecht für Waren hat unverändert Bestand. Eventuelle Anzahlungen von Kunden bleiben bestehen und werden bei der Schlusszahlung angerechnet.

Dr. Karl-Gerhard Eick, Vorstandsvorsitzender der Arcandor AG: „Ich möchte mich ganz besonders bei unseren Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz in dem Ringen um eine positive Entscheidung für Arcandor bedanken. Wir werden auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens darum kämpfen, möglichst viele Arbeitsplätze und Standorte zu erhalten sowie die wertvollen deutschen Traditionsmarken in eine gute Zukunft zu führen.“

Die Hauptaktionäre der Arcandor AG, das Bankhaus Sal. Oppenheim sowie der Pool Madeleine Schickedanz, bekennen sich unverändert zum Fortbestand des Unternehmens.

Über das weitere Vorgehen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens und die Berufung eines vorläufigen Insolvenzverwalters entscheidet das Amtsgericht Essen voraussichtlich am heutigen Tage. Über weitergehende Details können wir derzeit noch keine Auskunft geben. Sollte es dazu heute noch weitergehende Informationen geben, werden wir hierzu noch eine Presseinformation veröffentlichen.