Nach jahrelanger Diskussion über ein Verbot für Spielzeug und Babyartikel die als gesundheitsschädigend geltende Phtalate enthalten, gibt es offenbar die Chance in Brüssel, zu einem Kompromiss zu kommen. Wie aus einem internen Arbeitspapier hervorgeht, rechnet der niederländische EU-Vorsitz mit einer politischen Einigung der Wirtschaftsminister bei ihrem Treffen am 24. September. Phtalate werden als Weichmacher von PVC verwendet. Sie gelten als schädlich für Leber, Nieren und Testikel. Ein Vorschlag der EU-Kommission den Stoff in Gummienten, Schnullern oder Beissringen zu verbieten liegt seit November 1998 auf dem Tisch.
Für kleine Kinder gelten Phtalathaltige Produkte als besonders gefährlich, weil der Stoff durch saugen oder kauen verstärkt freigesetzt wird. 1999 ist die Verwendung von sechs Weichmachern in Spielzeug und Babyartikeln in der EU vorübergehend verboten worden. Die Geltungsdauer der Entscheidung wird regelmäßig verlängert. Einige Mitgliedstaaten haben auch bereits Bestimmungen erlassen, nach denen solche Produkte nur noch beschränkt auf den Markt kommen dürfen.
Da die Kommission in diesen unterschiedlichen Bestimmungen und der provisorischen Regelung eine Störung des Warenverkehrs im Binnenmarkt sieht, drängt sie auf einheitliche Rechtsvorschriften. In Fällen, in denen sich das Risiko eines Stoffes wissenschaftlich nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt, will sie das Vorsorgeprinzip angewendet wissen.
Wie aus dem Dow Jones Newswires vorliegenden Kompromissvorschlag des EU-Vorsitzes hervorgeht, sollen die Phtalate DEHP, DBP, BBP nur noch in Konzentrationen von bis zu 0,1 Masse-Prozent des weich gemachten Materials in sämtlichen Spielzeug- und Babyartikeln verwendet werden. Der gleiche Grenzwert soll auch für die Stoffe DINP, DIDP und DNOP gelten, allerdings nur für die einschlägigen Produkte, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und von ihnen in den Mund genommen werden können. Für diese drei Phtalate gebe es keine oder widersprüchliche wissenschaftliche Informationen, wird die Differenzierung begründet. Eine potenzielle Gefahr könne jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires/VWD - aus: www.vwd.de (genehmigte Kopie)
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