
TV-Loonland: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG.
Der Vorstand hat bei der Aufstellung des Jahresabschluss 2006 festgestellt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Vorstand wird die Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2007 vornehmen.